Sollten Sie wegen des Vorwurfs einer Straftat einen polizeilichen Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, so gilt es Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall eine Stellungnahme gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ohne vorherige Akteneinsicht abzugeben. Für den Erhalt der Akteneinsicht sollten Sie einen Rechtsbeistand konsultieren, der Sie sodann auch rechtssicher durch dieses Verfahren hindurchleiten kann. Beachten Sie den Grundsatz "Schweigen ist Gold". Sie haben das Recht zu schweigen und sind nicht verpflichtet Angaben zu machen, die Sie selbst oder nahe Angehörige belasten könnten. Selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie es Ihrem Rechtsbeistand überlassen, die Lage für Sie einzuschätzen.
Gerade in Straf- und Bußgeldangelegenheiten sind Sie durch einen anwaltlichen Beistand besser beraten. Denn Sie können sich mit Handlungen, die Sie im Alleingang vornehmen, mehr schaden, als Sie ahnen.