Ihre Anwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen

Sowohl ein Verkehrsunfall, als auch Straf- und Bußgeldverfahren können unschöne Folgen haben, welche sich mit anwaltlicher Hilfe aus der Welt räumen oder zumindest abmildern lassen. Deshalb stehe ich Ihnen in diesen Angelegenheiten jederzeit gerne zur Seite.

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Die Kanzlei Henne in Wustermark

Haben Sie eine Anklageschrift, einen Bußgeldbescheid, einen Anhörungsbogen erhalten oder
einen Verkehrsunfall erlitten und wissen nun nicht, wie Sie sich verhalten sollen?

Dann sind Sie bei mir genau richtig!

Mein Ziel ist es, Ihnen auf den folgenden Gebieten fachgerecht und kompetent zur Seite zu stehen:

Verkehrsrecht

Abwicklung eines Verkehrsunfalls
  • Unfallregulierung, Verkehrsunfall mit oder ohne Personenschaden
  • Unfall mit Finanzierungs- oder Leasingfahrzeug
  • Schmerzensgeld, Schadensersatz, Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten
  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland
  • Streitigkeiten mit den Versicherungsgesellschaften

Bußgeldverfahren

Ordnungswidrigkeiten
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Abwendung von Punkten
  • Abwendung von Fahrverbot
  • Einwendungen gegen das Messverfahren

Strafrecht

Verkehrs(straf)recht
  • Strafverfahren
  • Anklageschrift oder Strafbefehl
  • Stellungnahmen
  • Trunkenheit o. gefährl. Eingriff im Straßenverkehr
  • Unfallflucht
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung im Straßenverkehr etc.

Ihre Rechtsberatung im Verkehrsrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist anwaltliche Hilfe zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche empfehlenswert. Denn ohne anwaltlichen Beistand besteht die Gefahr, dass nicht alle Ihnen zustehenden Kostenpositionen von der Gegenseite berücksichtigt werden. Ihr Rechtsbeistand achtet darauf, dass Sie nicht benachteiligt werden. Hierbei haben Sie sogar ein geringes Kostenrisiko, da der Unfallverursacher verpflichtet ist, den Ihnen entstandenen Schaden und damit auch die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Ihre Rechtsberatung in Bußgeldangelegenheiten

Im Straßenverkehr ereignen sich bekanntlich nicht nur Verkehrsunfälle. Es ist schnell mal passiert, dass eine „dunkelgelbe“ Ampel überquert oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Ein hohes Bußgeld, Punkte sowie die Verhängung eines Fahrverbotes können die Folgen sein. Zumeist lassen sich diese Folgen mit anwaltlicher Hilfe aus der Welt räumen oder zumindest mildern. Deshalb stehe ich Ihnen in Bußgeldangelegenheiten jederzeit gerne zur Seite.

Sollten Sie einen polizeilichen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so gilt es Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall eine Stellungnahme gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ohne vorherige Akteneinsicht abzugeben. Für den Erhalt der Akteneinsicht sollten Sie einen Rechtsbeistand konsultieren, der Sie sodann auch rechtssicher durch dieses Verfahren hindurchleiten kann.

Ihre Rechtsberatung in Strafsachen

Sollten Sie wegen des Vorwurfs einer Straftat einen polizeilichen Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, so gilt es Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall eine Stellungnahme gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ohne vorherige Akteneinsicht abzugeben. Für den Erhalt der Akteneinsicht sollten Sie einen Rechtsbeistand konsultieren, der Sie sodann auch rechtssicher durch dieses Verfahren hindurchleiten kann. Beachten Sie den Grundsatz "Schweigen ist Gold". Sie haben das Recht zu schweigen und sind nicht verpflichtet Angaben zu machen, die Sie selbst oder nahe Angehörige belasten könnten. Selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie es Ihrem Rechtsbeistand überlassen, die Lage für Sie einzuschätzen.

Gerade in Straf- und Bußgeldangelegenheiten sind Sie durch einen anwaltlichen Beistand besser beraten. Denn Sie können sich mit Handlungen, die Sie im Alleingang vornehmen, mehr schaden, als Sie ahnen.

Der räumliche Wirkungskreis von Rechtsanwältin Jacqueline Henne ist unbegrenzt. Rechtsanwältin Jacqueline Henne ist Ihre Ansprechpartnerin für Verkehrsrecht, Strafrecht, Bußgeldverfahren in Wustermark, Brieselang, der weiteren Umgebung, aber auch bundesweit! Ein Anruf oder eine E-Mail genügt! Ich freue mich auf Sie!

Der Verkehrsunfall und seine Folgen


Im Falle eines Verkehrsunfalls ist anwaltliche Hilfe zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche empfehlenswert.

Ohne anwaltlichen Beistand besteht die Gefahr, dass nicht alle Ihnen zustehenden Kostenpositionen von der Gegenseite berücksichtigt werden. Ihr Rechtsbeistand achtet darauf, dass Sie nicht benachteiligt werden. Hierbei haben Sie sogar nur ein geringes Kostenrisiko, da der Unfallverursacher verpflichtet ist, den Ihnen entstandenen Schaden und damit auch die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

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