Ihre Anwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten und wissen nicht, wie Sie sich nun verhalten sollen? Dann stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten und wissen nicht, wie Sie sich nun verhalten sollen? Dann stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Es kommt schnell mal vor, dass das passiert: rote Ampel überfahren, zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder mit Mängeln am Auto, in der Regel am Firmenwagen von der Polizei angehalten. Dann erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen der Polizei. Nehmen Sie dazu nicht Stellung, sondern wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens!
Dem Anhörungsbogen folgt alsbald der Bußgeldbescheid. Auch hier gilt: Nehmen Sie nicht Stellung! Zur Einhaltung der 2-wöchigen Einspruchsfrist wenden Sie sich ebenfalls an einen Anwalt Ihres Vertrauens. Das darin festgesetzte Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot können ggf. mit anwaltlicher Hilfe aus der Welt geräumt oder zumindest abgemildert werden. Versuchen Sie es im Alleingang, kann sich die Lage auch verschlimmern.
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