Ihre Anwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen

In der Kanzlei Henne finden Sie stets einen kompetenten Ansprechpartner. Ihre Rechtsangelegenheiten werden gewissenhaft, zügig und zuverlässig behandelt. Bei Rechtsfragen können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

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Das Büro

Rechtsanwältin Jacqueline Henne

Während meines Studiums an der Freien Universität in Berlin (2006–2012) arbeitete ich als studentische Aushilfskraft in einer mittelständischen Anwaltskanzlei am Kurfürstendamm. Als sich der juristische Vorbereitungsdienst (2013–2015) anschloss, wirkte ich dort weiterhin als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Zuletzt war ich in der besagten Rechtsanwaltskanzlei als angestellte Rechtsanwältin tätig. Meine Anwaltszulassung wurde mir im August 2015 von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.

Mit den Erfahrungen, die ich mir während meiner Zeit am Kurfürstendamm in Berlin, angeeignet habe, möchte ich Ihnen fachgerecht und kompetent in Ihren rechtlichen Angelegenheit zur Seite stehen!

Zum 1. Juli 2017 machte ich mich nunmehr selbstständig und gründete meine Kanzlei in Wustermark, welche ihren Wirkungskreis in der schönen näheren havelländischen Umgebung wie Elstal, Hoppenrade, Buchow-Karpzow, Priort, Ketzin, aber auch Brieselang, Bredow, Zeestow, Falkensee, Nauen, und sogar Berlin entfaltet.

Bürogemeinschaft

Meine Kanzlei befindet sich in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Ursula Müller, die seit dem 1. April 2016 ihre Kanzlei in Wustermark betreibt. Der schöne und wohlerzogene Großspitz Elmo unterstützt seit Eröffnung ihre Anwaltskanzlei als Bürohund in Teilzeit.

 

Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines Berufes (Rechtsanwälte) zur Berufsausübung in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zur ihrer eigenen Berufsausübung. Die einzelnen Berufsträger sind eigenständig tätig, das heißt, sie rechnen ihre Tätigkeit auch eigenständig gegenüber dem Mandanten ab.

Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder! Unter den einzelnen Anwälten besteht eine Schweigepflicht, was die Mandate und Mandanten angeht. Diese Merkmale unterscheiden sie von der Sozietät. Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln (beispielsweise Räumen und technischen Einrichtungen) und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbständigkeit.