Der Grundsatz in Strafsachen lautet: „Schweigen ist Gold!“
Ein Strafverfahren hält nicht nur Repressalien bereit, sondern der/die einer Straftat Verdächtige hat auch Rechte, die es zu beachten gilt. Durch unbedarfte Äußerungen ohne einen anwaltlichen Beistand läuft man jedoch Gefahr, sich eben diese Rechte abzuschneiden und sich dadurch nicht unerhebliche Nachteile zu verschaffen.
Um Benachteiligungen zu verhindern und das optimalste Ergebnis für Sie zu erzielen, bin ich gerne Ihr Rechtsbeistand in diesen wichtigen Angelegenheiten:
- Akteneinsicht
- Anhörung o. Vernehmung durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaft
- Pflicht- und Wahlverteidigung
- Durchsuchung / Verhaftung
- Untersuchungshaft
- Haftbeschwerde / Haftprüfung
- Strafbefehl / Anklage
- Berufung / Revision
- Wiederaufnahme des Verfahrens
Auch im Jugendstrafrecht (Jugendarrest, Sozialstunden, Antiaggressionstraining) bin ich für Sie da!