Wenn Sie das Opfer einer Straftat geworden sind oder als ein naher Angehöriger ein Familienmitglied durch eine Straftat verloren haben, machen Sie schwere Zeiten durch.
Gerne stehe ich an Ihrer Seite, um Ihnen in diesen schweren Zeiten zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ich helfe Ihnen bei:
- der Fertigung einer Strafanzeige oder eines Strafantrages
- polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmungen als Zeugenbeistand
- der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen,
beispielsweise im Wege der Nebenklage
Psychosoziale Prozessbegleitung (ersetzt nicht die anwaltiche Beratung):
Ab dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, und zwar die psychosoziale Prozessbegleitung. Diese umfasst eine besonders intensive Unterstützung im Strafverfahren. Besonders qualifizierte Personen (keine Rechtsanwälte) begleiten die Verletzten zu Zeugenvernehmungen oder Gerichtsverhandlungen, betreuen sie davor, während und danach. Das heißt, dass auch das Warten vor und während der Verhandlung, und damit das Durchstehen einer stressigen Belastung, für Sie erleichtert werden soll. Dafür steht eine qualifizierte Person praktisch ständig unterstützend an Ihrer Seite. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bmjv.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/Prozessbegleitung/Prozessbegleitung_node.html.
Die Begleitung hat jedoch nichts mit einer rechtlichen Unterstützung zu tun. Die Prozessbegleitung ersetzt daher nicht die Anwältin oder den Anwalt.
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