Der am 28. April 2020 in Kraft getretene Bußgeldkatalog leidet unter einem Formfehler. Das Bundesverkehrsministerium hat die Länder aufgefordert, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Die Vertreter der verschiedenen Verkehrsministerien konnten sich jedoch nicht auf eine bundeseinheitliche Lösung einigen. Das Saarland hatte als erstes Bundesland angekündigt, zu dem alten Bußgeldkatalog, der bis zum 27.04.2020 gegolten hatte, zurückzukehren. In Niedersachsen hingegen blieben bisherige Bescheide gültig, die Betroffenen könnten ja dagegen Rechtsmittel einlegen.
Laut rbb24 (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/07/stvo-novelle-berlin-brandenburg-setzen-bussgeldkatalog-aus.html) haben Berlin und Brandenburg den neuen Bußgeldkatalog nunmehr ausgesetzt. Das Brandenburger Innenministerium hat die Bußgeldstellen angewiesen, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Die Bußgeldbescheide, die nach dem neuen Bußgeldkatalog erlassen, aber noch nicht rechtskräftig geworden sind, sollen korrigiert werden.
Das Bundesverkehrsministerium soll bis Mitte Juli bekannt geben wollen, wie mit den Bußgeldbescheiden zu verfahren sei, die bereits rechtskräftig geworden sind.
Sollten Sie der Adressat eines Bußgeldbescheides sein und nicht wissen, wie Sie sich nun verhalten sollen, dann wenden Sie sich an Rechtsanwältin Jacqueline Henne und ich helfe Ihnen gerne weiter!
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